MEA Fortuna
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Adresse und Ansprechpartner
salty kiss
Inhaber: Anja Willing, Romintenstraße 6, 38124 Braunschweig
Telefon: 0176/30381786, E-Mail: saltykiss.info@gmail.com, Webseite: www.saltykiss-sports.de
1.2 Geltungsbereich dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Einzelstunden, -kurse oder Gruppenkurse zwischen salty kiss, vertreten durch die Inhaberin Anja Willing (nachfolgend „Trainer“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer“), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Teilnehmer sind jene Personen die mit dem Trainer einen Vertrag über einen vom Trainer im Antrag näher bezeichneten Veranstaltung/ Kurs/ Personal Training oder Tour (nachfolgend vereinfachend „Kurs“) abgeschlossen haben.
1.3 Vertragsgegenstand
Der Trainer bietet ein- oder mehrtägige Veranstaltungen im Beriech Personal Training und Wassersporttraining an. Der entsprechende Vertrag regelt hierzu die Einzelheuten. Die vorliegenden AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages und damit eines jeden Kurses.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass der jeweilige Kurs bestimmte Anforderungen an die körperliche Verfassung und Leistungsfähigkeit stellt.
1.4 Anfrage und Vertragsschluss
a. Onlineanfrage
Die Anfrage zur Teilnahme an einem Kurs erfolgt online über die Zusendung des Anfrageformulars an den Trainer. Die Anfrage ist kein bindendes Angebot an den Trainer zum Abschluss eines Vertrages über einen in dem Antrag näher bezeichneten Kurs. Die Anfrage wird erst mit Bestätigung des Trainers zum bindenden Angebot.
b. Vor-Ort-Antrag
Der Antrag zur Teilnahme an einem Kurs vor Ort erfolgt durch Ausfüllen des Antrages. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an den Trainer zum Abschluss eines Vertrages über einen in dem Antrag näher bezeichneten Kurs. Das Angebot wird durch Bestätigung des Trainers angenommen.
c. Bedingungen zu dem Antrag
Die Annahme eines Antrages kann durch die Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl bedingt werden. Bei SUP-Einsteiger Kursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 3 (drei).
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahrs kann ein Vertrag über die Teilnahme eines Kurses nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
d. Ablehnung eines Vertrages
Soweit der Teilnehmer die Kursgebühr bereits bei Abgabe des Angebotes bezahlt hat und ein Vertrag durch Ablehnung nicht zustande kommt, hat der Kursteilnehmer einen Anspruch auf unverzügliche Erstattung der Kursgebühr.
2. Rücktritt vom Vertrag, Kursausfall wegen Wetterbedingungen
2.1. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann bis spätestens zwei Werktagen (Samstag zählt als Werktag) vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Eine Stornierung ist in diesem Fall kostenfrei.
Soweit ein Teilnehmer die Frist von zwei Tagen vor Beginn des Kurses nicht einhält, ist er verpflichtet einen pauschalierten Schadensersatz nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden zu leisten. Dieser übliche Schaden entspricht einem Betrag in Höhe von 50 % der Kursgebühr. Soweit ein Teilnehmer am Tag des Kurses storniert ist eine Erstattung der Kursgebühr nicht mehr möglich, es wird mithin ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe der Kursgebühr fällig. Bei Specialveranstaltungen (Reisen) kann der Teilnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Eine Stornierung ist in diesem Fall kostenfrei. Soweit der Teilnehmer die Frist von 3 Monaten nicht einhält, ist er verpflichtet einen pauschalisierten Schadensersatz nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden zu leisten. Dieser übliche Schaden entspricht einem Betrag in Höhe von 50 % der Veranstaltungsgebühr. Soweit ein Teilnehmer 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn storniert, ist er verpflichtet einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der Veranstaltungsgebühr zu leisten. Dem Teilnehmer steht es frei, zu belegen, dass kein oder ein geringerer Schaden als der pauschal veranschlagte Schaden entstanden ist.
2.2. Rücktritt durch den Trainer
Der Trainer ist zum Rücktritt/Stornierung des angebotenen SUP-Einsteiger Kursen berechtigt, soweit die Mindestteilnehmerzahl, bis drei Tage vor Beginn des Kurses nicht erreicht wird.
2.3 Ausfall eines Kurses wegen Wetterbedingungen/ Witterung
Der Trainer ist berechtigt, den Kurs zu stornieren, soweit die Wetterbedingungen eine Durchführung des Kurses nicht gefahrlos gewährleistet werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Deutsche Wetterdienst eine Unwetterwarnung für den Ort des Kurses herausgibt oder der Kurs nach Einschätzung des Trainers nicht gefahrlos durchgeführt werden kann. Die Kursgebühr wird in diesem Fall erstattet/gutgeschrieben.
2.4 Umbuchungen
Eine Umbuchung eines Kurses der nach Nr. 2.3 dieser AGB nicht stattfindet ist mit folgender Maßgabe stets möglich: Die Umbuchung muss innerhalb des Kalenderjahres erfolgen. Eine Übertragung in ein nachfolgendes Kalenderjahr ist nicht möglich.
Die Umbuchung eines Kurses wegen eines Rücktritts nach Nr.2.1 dieser AGB ist nur dann möglich, soweit der Rücktritt bis drei Tage vor Beginn bei dem Trainer eingegangen ist. Im Übrigen gilt Nr. 2.1. Absatz 2 und 3 dieser AGB.
3. Verpflichtungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten.
Mit Vertragsschluss erklärt der Teilnehmer, dass er über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer durch Vertragsschluss dahingehend, dass er wenigsten 20 Minuten in offenem Wasser schwimmen und wenigsten 2 Meter tief tauchen kann.
Der Teilnehmer verpflichtet sich an dem entsprechenden Kurs nicht unter Einfluss von beeinträchtigenden Medikamenten, Alkohol oder Drogen teilzunehmen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich an dem Kurs nur dann teilzunehmen, soweit er körperlich gesund ist. Soweit der Teilnehmer Beeinträchtigungen hat ist eine Teilnahme mit einem Arzt im Vorhinein abzuklären und der Trainer über die Beeinträchtigung vor Kursbeginn zu unterrichten.
Der Teilnehmer, der für mehrere Personen bucht verpflichtet sich den Begünstigten über diese AGB zu unterrichten. Er verpflichtet sich weiter vor Kursbeginn den Trainer von dem genannten Umstand zu informieren, damit der Trainer den Dritten vor Kursbeginn angemessen belehren kann.
4. Fälligkeit der Kursgebühr / Zahlungsverzug
4.1 Fälligkeit
Eine einmalige Kursgebühr wird mit Annahme sofort fällig. Die Gebühr ist bei Online-Buchung per Überweisung oder PayPal zu überweisen. Bei einer Vor-Ort-Buchung ist die Kursgebühr in bar zu entrichten.
4.2 Zahlungsverzug; Kündigung wegen Verzug
Wenn ein Teilnehmer in Zahlungsverzug gerät, ist der Trainer berechtigt dem Teilnehmer Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmer bleibt es nachgelassen, zu belegen, dass es den Verzug nicht verschuldet hat, um den Verzugskosten zu widersprechen.
Verzugskosten können Verzugszinsen, Gebühren für Rücklastschriften Mahn- und Inkassokosten, sowie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sein.
4.3 Verzug und Kündigung
Ist die Kursgebühr nicht wie vereinbart entrichtet, kann der Trainer den Teilnehmer von der Teilnahme des Kurses ausschließen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Falle ist der Trainer berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer 3.2 dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.4. Besondere Kündigungsgründe
Der Teilnehmer ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit ihm eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Der Kursteilnehmer ist für diesen Umstand beweispflichtig.
4.5 Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Haftung
5.1 Haftung des Trainers
Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht folgendes gilt:
Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung erfolgt nicht bei
– fahrlässigem Verhalten bei Personenschäden
– grob fahrlässigem Verhalten bei sonstigen Schäden
– bei vorsätzlichem Handeln bei allen Schäden
Ein Ausschluss der Haftung für fahrlässiges Verhalten ist dann nicht gegeben, soweit es sich bei der Verletzungshandlung um Verletzung vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) handelt und durch die Verletzung der Vertragszweck gefährdet werden würde.
5.2 Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer haftet für die von ihm aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden an der für die Teilnahme am Kurs zur Verfügung gestellter Ausrüstung des Trainers in vollem Umfang.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Streitbeilegungsverfahren
Der Trainer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.
6.2 Aufrechnung
Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Trainer aufrechnen.
6.3. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Sollten in diesen AGB einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche wirksam ist und welche nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle von auftretenden Recht- oder Regelungslücken.